Der Außerordentliche Verbandstag 2024 hat eine Satzungsänderung beschlossen. Dabei ist der § 23 neu aufgenommen worden, der Zweck und Ziele des BTSV neu beschreibt. Bei der Korrektur der Satzung ist der Abschnitt § 23 j) versehentlich nicht aufgenommen worden.  Dieser Unterpunkt ist jetzt in die Satzung eingefügt worden.

Die überarbeitete Satzung ist aktuell nach außen noch nicht gültig. Es fehlt noch die zustimmung durch das Registergericht.

Fritz Unger
BTSV Präsident