Am 23.11.2023 hat der Außerordentliche BTSV Verbandsausschuss online das verkürzte Geschäftsjahr rückwirkend beschlossen.

Dabei ging es darum, das BTSV Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12. abzuschaffen und künftig vom 1.10. bis 30.9. neu festzulegen.

Dazu mussten folgende Einzelpunkte neu beschlossen werden:

  • BTSV Finanzordnung, Ziffer 3.1.2:
    Das Haushaltsjahr beginnt am 1.10. und endet am 30.9.
  • BTSV Finanzordnung, Ziffer 3.3.2 (verkürzt)
    Organe und Amtsträger der Verbandsebene sowie die Bezirke übermitteln nach Geschäftsjahresende dem Vize-Präsidenten Finanzen bis zum 15.10. ihre Jahresabrechnung.
  • BTSV Finanzordnung, Ziffer 3.1.5
    Organe und Amtsträger der Verbandsebene sowie die Bezirke reichen beim Vizepräsidenten für Finanzen jährlich bis zum 30.9. eine detaillierte Etatanforderung auf dem amtlichen Vordruck des BTSV  für das kommende Jahr ein.
  • Das Geschäftsjahr 2023 wird rückwirkend als verkürztes Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis 30.9.2023 festgelegt.
  • Sonderlösung für den Haushalt 2023:
    Die im Haushaltsplan 2023 genehmigten Geldmittel, die für den Zeitraum 1.10.2023 bis 31.12.2023 anfallen, bleiben auch für das neue Geschäftsjahr bis zum 31.12.2023 genehmigt und werden in das neue Geschäftsjahr übertragen. Das betrifft vornehmlich den Deutschlandpokal Korbball und den Jugend-Europacup Faustball, aber ebenso alle kleineren Geldmittel.

18 stimmberechtigte Teilnehmer haben den Beschluss einstimmig gefasst.

Das BTSV Präsdidium bedankt sich für die einstimmige Haltung des Plenums.

Fritz Unger
BTSV Präsident