In der Bayernliga Frauen ist auf 2 Spielformularen der Hinweis auf nicht einheitliche Spielkleidung vermerkt worden. Ein solcher Hinweis ist vom Schiedsrichter grundsätzliches korrekt und absolut nicht zu kritisieren, denn die BTSV SpOF, Ziffer 4.4.2.6 setzt eine einheitliche Spielkleidung voraus.

Dieser Vorfall hat aber eine Unklarheit über den Begriff der einheitlichen Spielkleidung hervorgebracht. Dazu ist folgendes klarzustellen.

Die IFA und Faustball Deutschland haben die Socken (Strümpfe) zur einheitlichen Spielkleidung aufgenommen. Das betrifft in Deutschland aber nur den Spielbetrieb auf Bundesebene, also Bundesliga, Aufstiegsspiele zur Bundesliga, Regionalmeisterschaften und Deutsche Meisterschaften.

Der Landesfachausschuss Faustball hat diese Regelung für den Spielbetrieb im BTSV nicht übernommen. Damit gilt innerhalb des BTSV weiterhin als einheitliche Spielkleidung Trikot und Hose.

Auch wenn in Schiedsrichterlehrgängendas Thema angesprochen wurde, es gilt für den Spielbetrieb auf Bundesebene.

Das bedeutet für die Trikots, sie müssen in Form und Farbe einheitlich sein, lange und kurze Ärmel sind erlaubt.

Das bedeutet für die Hosen, sie müssen in Form und Farbe einheitlich sein.

Für die Hosen gelten als weitere Regeln, dass auch eng anliegende lange Hosen erlaubt sind, wenn ein:e Spieler:in z.B. eine Rasenallergie hat; dann muss aber die gesamte Mannschaft die gleichen langen Hosen tragen.

Weiterhin werden als Hosen, die mit Knieschützer über das Knie reichen als kurze Hosen verstanden.

In der Diskussion über den Vorfall in der Bayernliga Frauen ist auch eine noch nicht geregelte Frage aufgetreten.

Faustball Deutschland hat für alle Alters- und Leistungsklassen auf Bundesebene und in den Landesverbänden zugelassen, dass Frauen und Mädchen uneingeschränkt in Männer und männlichen Jugendmannschaften spielen dürfen.

Damit tritt natürlich auch der Fall ein, dass es für Frauen andere Hosen gibt als für Männer. Daran hat Faustball Deutschland bisher noch nicht gedacht.

Hier müssen wir bis zu einem BTSV Beschluss die Regelung finden, dass wir in gemischten Mannschaften erlauben, dass Frauen modisch andere Hopsen tragen dürfen, aber in der gleichen Farbe wie die Hosen der Männer.

 

Ich wiederhole an dieser Stelle die BTSV SpOF, Ziffer 4.4.2.6:

Die Mannschaften sind verpflichtet in einheitlicher und angemessener Spielkleidung anzutreten. Trikotwerbung unterliegt der vorherigen Genehmigung durch das Präsidium und wird im Turnspiel-Report veröffentlicht. Jugendmannschaften dürfen keine Werbung für Alkohol und Tabakwaren tragen.

 

In dieser Ziffer der BTSV SpOF steht also auch noch der Hinweis, dass Trikotwerbung vom BTSV Präsidium genehmigt werden muss und im Turnspielreport veröffentlicht wird. Es ist definitiv so, dass sich bei weitem nicht alle Vereine an diese Regelung halten.

Diese Regel kommt vom DTB, der damit sicherstellen möchte, dass alle Trikotwerbungen den guten Sitten entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel, dass für Alkohol und Tabakwaren auf Trikots von Jugendmannschaften nicht geworben werden darf. Auch wenn über 99% der Anfragen zur Trikotwerbung als in Ordnung befunden werden, ist der Genehmigungsweg von allen Vereinen einzuhalten.

Fritz Unger
BTSV Präsident
BTSV Wettkampfleiter Faustball