Am Außerordnetlichen Verbandsausschuss am 20.11.2023 sind drei Änderung der BTSV Finanzordnung beschlossen worden.
Grundlage der Bschlüsse ist die Änderung des BTSV Geschäftsjahres, das künftig vom 1.10. bis zum 30.9. läuft (bisher 1.1. bis 31.12.). Die Änderung ist mit 18:0 Stimmen einstimmig beschlossen worden.
Folgende Änderungen sind in die Finanzordnung aufgenommen worden:
Ziffer 3.1.2:
Das Haushaltsjahr beginnt am 1.10. und endet am 30.9.
Ziffer 3.1.5:
Sie ( = Organe und Amtsträger der Verbandsebene sowie die Bezirke ) reichen beim Vizepräsidenten für Finanzen jährlich bis zum 30. September eine detaillierte Etatanforderung auf dem amtlichen Vordruck des BTSV für das kommende Jahr ein.
Ziffer 3.3.2:
Organe und Amtsträger der Verbandsebene sowie die Bezirke – diese unter Beifügung des Berichtes der Kassenprüfer – übermitteln nach Ablauf des Geschäftsjahres dem Vizepräsidenten für Finanzen bis zum 15. Oktober des folgenden Geschäftsjahres ihre Jahresabrechnung in vorgeschriebener Form (FO Ziff. 3.3.3, 6.1.6.).
aktuelle Version der BTSV Finanzordnung
Fritz Unger
BTSV Präsident